Actio libera in causa (de)
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Die juristische Kunstfigur der "actio libera in causa" bezeichnet einen Täter, der sich vorsätzlich und aktiv selbst in seinen Vollrausch versetzt hatte, um dann eine Straftat zu begehen, bei der er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Solche Täter könnten/konnten dann doch gemäß dem Straftatbestand der eigentlichen Tat und nicht (nur) wegen ihres Vollrausches bestraft werden.
- arbitrium liberum
- religiöse Räusche bewirken - gemäß der Aufklärung - keine Schuldunfähigkeit!!!
- arbitrium brutum
Gemäß der Vorverlegungstheorie hat der Täter bereits in schuldfähigem, nüchternen Zustand eine Ursache für sein späteres Tun gesetzt. Er ist daher für seine Tat im Vollrausch voll verantwortlich. Die "Actio libera in causa" schließt hier die bestehende Strafbarkeitslücke zu Recht.
Gemäß der Unvereinbarkeitstheorie ist eine Ausdehnung der Strafbarkeit über den Wortlaut des § 20 StGB zur Schuldunfähigkeit bei seelischen Störungen nicht möglich. Notwendig wäre vorher eine gesetzliche Änderung. Die "Actio libera in causa" wird nicht anerkannt.
Zwischen diesen beiden gegensätzlichen Theorien werden noch vier abgeschwächte Theorien vertreten: Vorverlagerungstheorie, Unrechtstheorie, Ausdehnungstheorie und Ausnahmetheorie.
Siehe auch
Den Begriff "actio libera in causa" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "actio libera in causa" im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff "actio libera in causa" im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff "actio libera in causa" im italienischen juristischen Web finden
Den Begriff "actio libera in causa" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "actio libera in causa" im französischen juristischen Web finden ("actio libera in causa" in Deutsch)
- Den Begriff "actio libera in causa" im spanischen juristischen Web finden
- Generalvorsatz
- Vollendetes vorsätzliches Begehungsdelikt
- omissio libera in causa
- Europäische Aufklärung
- Kriminologie
- Schuldunfähigkeit
- Gefährdung des Straßenverkehrs in Deutschland
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Triebtäter
- Deutsche Klagen
- Unrechtsbewusstsein
- Entschuldigungsgrund
- Schuld
- Irrtumslehre im Strafrecht
- Bedeutung des lateinischen Rechtsbegriffs "actio"
- Wirtschaftsliberalismus
- Straftheorie