Abgeordnetenrechte (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Abgeordnete
Zu den Sonderrechten der deutschen Abgeordneten gehören:
- Gewissensfreiheit gemäß Art. 38 Abs. 1 GG
- Indemnität gemäß Art. 46 GG
- Immunität gemäß Art. 46 GG
- Zeugnisverweigerungsrecht gemäß Art. 47 GG
- Kündigungsschutz gemäß Art. 48 Abs. 2 GG
- Diätenrecht gemäß Art. 48 Abs. 3 GG
- Benutzungsrecht aller staatlichen Verkehrsmittel gemäß Art. 48 Abs. 3 GG
Siehe auch
Den Begriff Abgeordnetenrecht im deutschen juristischen Web finden