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Talionsprinzip

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Die „poena talionis“ aus der lateinischen Sprache und römischen Rechtsprechung war altorientalischen Ursprungs. Schon das babylonische Strafrecht (Codex Hammurapi) pflegte den gerechten Ausgleich nach dem Talionsprinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Das hebräische Recht übernahm dieses Prinzip ins Alte Testament. Auch die Römer hielten diese Gerechtigkeitsregel der Wiedervergeltung in ihren Zwölftafelgesetzen ausdrücklich fest: „XII tab.8.2: Si membrum rupsit, ni cum eo pacit, talio esto.“

Erst zum Ende des 3. Jahrhunderts v.Chr. verfeinerte sich das Römische Recht und das Prinzip des Schadensersatzes bildete sich langsam heraus.

Siehe auch

Den Begriff Talionsprinzip im weltweiten juristischen Web finden

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