Straftat
aus Jurispedia, das gemainsame Recht
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Was eine Straftat ist, muss jeder Staat durch sein Strafrecht gesetzlich definieren und veröffentlichen. Erst dann ist eine Straftat auch mit Recht strafbar – völker- bzw. religionsneutral betrachtet. Die Strafbarkeit ist somit die formallogische Folge des Erlasses eines staatlichen Strafrechts. Staatliches Strafrecht und seine Funktionsorgane dienen der staatlichen Ordnung und der Gerechtigkeit im Staat zugleich.
Ein Beispiel:
In der Bundesrepublik Deutschland wird in den §§ 13 – 37 StGB rechtlich allgemein bestimmt, was unter einer Straftat nach deutschem Recht zu verstehen ist. Diese juristischen Definitionen umfassen folgende strafrechtlichen Begriffe:
- Begehen durch Unterlassen § 13 StGB
- Handeln für einen anderen § 14 StGB
- Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 15 StGB
- Irrtum §§ 16 + 17 StGB
- Rechtfertigung schwererer Strafen im Ausnahmefall § 18 StGB
- Schuldunfähigkeit §§ 19 + 20 StGB
- Verminderte Schuldfähigkeit § 21 StGB
- Versuch einer Straftat §§ 22 – 24 StGB
- Eigentliche Täterschaft und Teilnahme an der Straftat §§ 25 – 31 StGB
- Notwehr oder Notstand als Handlungsmotive §§ 32 – 35 StGB
- Parlamentarische Immunität §§ 36 + 37 StGB
Alle diese besonderen Umstände müssen zur strafrechtlich gerechten Beurteilung einer Tat von der deutschen Staatsanwaltschaft und den deutschen Strafrichtern und Strafrichterinnen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu dieser weitgehend aufgeklärten Strafrechtspraxis werden weltweit auch noch zahlreiche moralrechtliche Strafrechtssysteme gepflegt, wie z.B. Geschworenengerichte in den USA. Hier entscheiden teilweise heute noch ausgewählte Bürger und Bürgerinnen über Leben und Tod ihrer straffällig gewordenen Mitbürger. Ob sich diese Rechtspraxis der Todesstrafe mit dem Solidaritätsgrundsatz vereinbaren lässt, darf mit Recht bezweifelt werden.
Siehe auch
Den Begriff Straftat im weltweiten juristischen Web finden


