Staat (int)
aus Jurispedia, das gemainsame Recht
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Staaten sind Völkerrechtssubjekte. Sie erhalten ihre Rechtsfähigkeit durch gegenseitige Anerkennung. Es ist quasi eine Verleihung, die ein Mindestmaß an staatlicher Ordnung, d.h. staatliche Reife verlangt.
Siehe auch
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Den Begriff Staat im internationalen juristischen Web finden
- Staatssouveränität
- Volkssouveränität
- Anerkennung eines Staates
- Rechtsstaat
- Rechtssicherheit
- Sozialstaat
- Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland
- Staatenloser


