Römisches Recht
aus Jurispedia, das gemainsame Recht
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Der Zeitraum zur Entwicklung des antiken römischen Rechts erstreckt sich über etwa 1000 Jahre. In deren Mitte liegt ungefähr die Neujustierung der Zeitrechnung auf den Nullpunkt des Geburtsereignisses von Jesus Christus. Das eigentliche Stadtrecht von Rom begann mit dem Zwölftafelgesetz im Jahr 451 v. Chr. Das Römische Recht war immer ein typisches Juristenrecht, das aus der lebendigen Rechtspraxis heraus gesammelt, ausgewertet und verbessert wurde. Die Essenz dieser Rechtsentwicklung stellt als majestätischer Schlusspunkt aus den Jahren 528 - 534 n. Chr. die Gesetzessammlung und Kodifikation unter dem oströmischen Kaiser Justinian dar.
Die Zeit des antiken römischen Rechts lässt sich in drei Abschnitte gliedern:
- republikanische Zeit von 451 v. Chr. bis zu Kaiser Augustus (ca. 28 v. Chr)
- klassische Zeit von Augustus bis zum Kaiser Septimius Severus (ca. 193 n. Chr.)
- nachklassische Zeit bis zum oströmischen Kaiser Justinian (482 - 565 n.Chr.)
Seit dem 16. Jahrhundert werden Justinians Gesetze „Corpus Iuris Civilis“ genannt. Sie werden z.T. bis heute von Jurastudenten und Jurastudentinnen mit Interesse gelesen und weiter erforscht, obwohl sie längst keine Gültigkeit mehr besitzen.
Siehe auch
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Den Begriff Römisches Recht im deutschen juristischen Web finden
- Ius gentium
- Römisches Reich
- Germanisches Recht
- Talionsprinzip
- Kanonisches Recht
- Talmudisches Recht
- Europäisches Recht


