Willkommen auf JurisPedia! Sie sind dazu eingeladen, ein Benutzerkonto einzurichten und zu teilzunehmen. Sie dürfen dafür neue Beiträge schreiben oder bearbeiten, oder die Suchemaschine im Recht Ihres Landes verbessern. Nutzer sollten die Lizenzbestimmungen lesen.
Es gibt zur Zeit 3.468 in ständiger Konstruktion …

Römisches Recht

aus Jurispedia, das gemainsame Recht

Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Völkerrecht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
Suche im Völkerrecht Bild:20px-International.png
Google Custom Search

Hauptseite 

Der Zeitraum zur Entwicklung des antiken römischen Rechts erstreckt sich über etwa 1000 Jahre. In deren Mitte liegt ungefähr die Neujustierung der Zeitrechnung auf den Nullpunkt des Geburtsereignisses von Jesus Christus. Das eigentliche Stadtrecht von Rom begann mit dem Zwölftafelgesetz im Jahr 451 v. Chr. Das Römische Recht war immer ein typisches Juristenrecht, das aus der lebendigen Rechtspraxis heraus gesammelt, ausgewertet und verbessert wurde. Die Essenz dieser Rechtsentwicklung stellt als majestätischer Schlusspunkt aus den Jahren 528 - 534 n. Chr. die Gesetzessammlung und Kodifikation unter dem oströmischen Kaiser Justinian dar.

Die Zeit des antiken römischen Rechts lässt sich in drei Abschnitte gliedern:

  • republikanische Zeit von 451 v. Chr. bis zu Kaiser Augustus (ca. 28 v. Chr)
  • klassische Zeit von Augustus bis zum Kaiser Septimius Severus (ca. 193 n. Chr.)
  • nachklassische Zeit bis zum oströmischen Kaiser Justinian (482 - 565 n.Chr.)

Seit dem 16. Jahrhundert werden Justinians Gesetze „Corpus Iuris Civilis“ genannt. Sie werden z.T. bis heute von Jurastudenten und Jurastudentinnen mit Interesse gelesen und weiter erforscht, obwohl sie längst keine Gültigkeit mehr besitzen.


Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Andere Sprachen