Markenrecht (si)
aus Jurispedia, das gemainsame Recht
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Slowenien > Privatrecht
Das slowenische Recht schützt Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und geographische Herkunftsangaben. Die slowenischen Regelungen entsprechen den Vorgaben der wichtigsten internationalen Übereinkommen und sind kompatibel mit den diesbezüglichen EU-Regelungen.
Patentfähig sind Erfindungen aus jedem Bereich der Technik, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die wichtigste Voraussetzung ist die Neuheit der Sache. Die Schutzdauer kann maximal 20 Jahre, ab Einreichung der Patentanmeldung betragen.
Darüber hinaus besteht auch der Schutz einer Marke. Eine Marke ist ein Zeichen, das die Waren und Dienstleistungen des einen Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen des anderen Unternehmens unterscheidet. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre. Die Dauer kann durch Zahlung einer festgelegten Gebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Das Urheberrecht, das in den Gesetzen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten geregelt ist, ist ein ausschließliches Recht, aus dem wiederum andere Berechtigungen hervorgehen. Urheber kann nur eine natürliche (keine juristische) Person sein, die ein Werk geschaffen hat. Der Urheberrechtschutz erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Siehe auch
- Den Begriff Markenrecht im slowenischen juristischen Web finden


