Hilfe in anderen Lebenslagen (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Sozialhilfe
Die sozialrechtliche "Hilfe in anderen Lebenslagen" ist in den §§ 70 - 74 SGB XII gesetzlich geregelt. Dazu gehören auch die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe und Blindenhilfe sowie die Übernahme von Bestattungskosten.
Siehe auch
Den Begriff "Hilfe in anderen Lebenslagen" im deutschen juristischen Web finden