Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das slowenische Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
Es gibt in Slowenien kein Gewerberecht im deutschen Sinn. Die Voraussetzungen zur Ausübung von bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sind vielmehr in zahlreichen speziellen Gesetzen geregelt. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmen nur jene Tätigkeiten ausüben darf, die im Firmenregister eingetragen sind. Wenn es sich jedoch um ein Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit handelt, wird die Berechtigung zur Ausübung mit der Ausstellung der Handwerkskarte und der Eintragung ins Handwerksregister erworben. Eine erlangte Erlaubnis kann auf keine andere juristische oder natürliche Person übertragen werden.
Siehe auch
Den Begriff Gewerberecht im slowenischen juristischen Web finden