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Aufopferung (de)

aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Entschädigung > Anspruchsgrundlage
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Mit dem alten Rechtsbegriff 'Aufopferung' ist die rechtliche Anspruchsgrundlage für staatliche Entschädigungszahlungen nach Enteignungen gemeint, die aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht richterrechtlich entwickelt wurde (siehe: §§ 74, 75 der Einleitung zum Preußischen ALR).


Siehe auch

De flag.png Den Begriff Aufopferung im deutschen juristischen Web finden